Ergänzung zur Pressemitteilung vom 22.2.2022
Ergänzend zur gemeinsamen Pressemitteilung von Bavaria Film und EuroVideo Medien vom 22.2.2022 erklärt ein Sprecher der Bavaria Film zur Vermeidung etwaiger Missverständnisse:
"Bavaria Film und EuroVideo haben sich verpflichtet, die von Jost Vacano gegenüber dem OLG München zuletzt bezifferten Forderungen zu erfüllen. Dabei werden die vom BGH für die Produktion 'Das Boot' bestätigten 2,25% Erfolgsbeteiligung an den Erlösen für das Gewerk Kamera den Berechnungen zugrunde gelegt. Wir verbinden mit dieser Verpflichtung die Erwartung, dass damit der jahrelange Rechtsstreit beendet werden kann. Selbstverständlich bedarf eine solche Beilegung eines Rechtsstreits formal der Zustimmung der Gegenseite."