Bavaria Film und EuroVideo Medien beenden gerichtliche Auseinandersetzung mit Jost Vacano zu "Das Boot"
München – Die Münchner Bavaria Film GmbH und die EuroVideo Medien GmbH, ein Tochterunternehmen der Telepool GmbH, haben die seit 2008 währende gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Kameramann Jost Vacano bezüglich der Urheberbeteiligung gem. § 32a UrhG beendet. Sie haben sich verpflichtet, den von Jost Vacano vor dem Oberlandesgericht München im Zusammenhang mit der Produktion "Das Boot" (1981) geltend gemachten Forderungen nachzukommen: Für die Nutzungen bis zum 31. Dezember 2021 zahlt die Bavaria Film GmbH ca. 270.000 Euro zzgl. Zinsen und Umsatzsteuer und beteiligt Jost Vacano weiter an den zukünftigen Erlösen. Die EuroVideo Medien GmbH zahlt bis Ablauf ihrer Lizenzzeit (31. Dezember 2018) ca. 192.000 Euro zzgl. Zinsen und Umsatzsteuer.
Die freiwillige Beendigung der juristischen Auseinandersetzung erfolgt in Anerkennung der einmaligen Leistungen von Jost Vacano bei der Produktion "Das Boot" und auch vor dem Hintergrund, dass während der 14-jährigen Prozessdauer am Markt eine Reihe verschiedener Vergütungsmodelle etabliert wurde: etwa vom "Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm" zwischen der Produzentenallianz, Verdi mit Unterstützung weiterer Verbände von Filmschaffenden und dem Schauspielerverband BFFS bis hin zu zahlreichen gemeinsamen Vergütungsregeln privater und öffentlich-rechtlicher Fernsehsender. Diese Branchenvereinbarungen sehen Vergütungsmodelle zugunsten der maßgeblichen Urheber für die langfristige Nutzung erfolgreicher Film- und Fernsehproduktionen vor.