Corporate Social Responsibility

Als Unternehmen stehen wir allen Generationen gegenüber in der Verantwortung, nachhaltig zu agieren: in ethischer, ökologischer und sozialer Hinsicht.

Ethisch

In einem für alle Mitarbeiter und Führungskräfte verbindlichen Verhaltenskodex halten wir fest, nach welchen rechtlichen und ethischen Prinzipien jeder, der in der Bavaria Film Gruppe tätig ist, handeln und Verantwortung übernehmen soll. Im Bewusstsein unserer Tradition und der Verortung im Bereich der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – zu unseren Gesellschaftern gehören heute mittelbar über ihre kommerziellen Tochtergesellschaften der WDR, der SWR, der MDR, der BR sowie die LfA Förderbank Bayern –, begegnen wir den unternehmerischen Herausforderungen im Sinne von hoher Transparenz.

Sozial

Unsere Tochterfirmen engagieren sich als Ausbildungsbetriebe sowohl im kaufmännischen als auch mediengestalterischen Bereich, zudem bieten wir zahlreiche Praktika in den verschiedenen Gewerken der Film- und TV-Produktionsbranche an. Darüber hinaus stehen Förderung und Bindung des kreativen Nachwuchses im Mittelpunkt unserer sozialen Verantwortung, weshalb die Bavaria Film zu den Preisstiftern des Förderpreis Neues Deutsches Kino zählt.

Ökologisch

Der Name unseres Standorts Geiselgasteig, gelegen inmitten des Perlacher Forsts im Süden von München, ist für uns Programm und zugleich Verpflichtung, unseren Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Neben zahlreichen Maßnahmen wie der umweltgerechten Müllentsorgung, haben wir uns zu einem klimaneutralen Produktionsstandort entwickelt. Wir setzen auf erneuerbare Energien und arbeiten konsequent an einer weiteren Reduzierung der Treibhausgasemissionen. In nur drei Jahren (im Zeitraum von 2011 bis 2014) konnten wir den Carbon Footprint am Medienstandort Geiselgasteig um fast 97,5 Prozent verringern.

Verhaltenskodex

Vorwort

Der Verhaltenskodex der Bavaria fasst die grundlegenden Werte und Prinzipien, für die wir stehen, zusammen. Er bildet die Grundlage für unser aller Handeln sowohl innerhalb des Unternehmens als auch gegenüber unseren Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit. Er gibt uns als Unternehmen ebenso wie unseren Mitarbeitern den Rahmen vor, innerhalb dessen wir alle unsere Entscheidungen treffen.

Dieser Verhaltenskodex verdeutlicht die Verpflichtung und die Verantwortung der für die Bavaria tätigen Menschen, sich an die hier festgeschriebene Unternehmenskultur und ihre Regeln zu halten und auf diese Weise für das Ansehen und den Bestand des Unternehmens zu sorgen. Unsere Führungskräfte müssen ebenso wie wir den Verhaltenskodex vorbildlich einhalten und dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter die im Verhaltenskodex niedergelegten Grundsätze kennen und sich ebenfalls daran halten.

Wir fühlen uns für jeden Einzelnen verantwortlich und sorgen für Chancengleichheit, Sicherheit am Arbeitsplatz, berufliche Weiterbildung und Entwicklung in einem angenehmen Arbeitsumfeld. Von unseren Mitarbeitern erwarten wir ein loyales Verhalten zu unserer Unternehmensgruppe.

Die Bavaria Film GmbH bildet zusammen mit ihren Tochtergesellschaften eine moderne und breit aufgestellte Unternehmensgruppe in der deutschsprachigen Film- und TV-Branche. Sie blickt auf eine mehr als hundertjährige Geschichte zurück. Die Bavaria steht für Nachhaltigkeit und Fairness. Unsere Geschäftspraktiken müssen über jeden Zweifel erhaben sein und den höchsten ethischen Standards entsprechen. Dieses Ziel wollen wir mit diesem Verhaltenskodex erreichen.

Dr. Christian Franckenstein Julia Reuter Simone Jany
Geschäftsführer (CEO) Geschäftsführerin Betriebsratsvorsitzende

 

I. Grundsätze des Verhaltens innerhalb und außerhalb der Gruppe

I.1 Einhaltung von Recht, Gesetz und internen Regeln
Wir sind gesetzestreu. Führungskräfte und Mitarbeiter müssen sich an die geltenden Gesetze und an die internen Richtlinien der Bavaria halten. Verstöße gegen diesen Grundsatz werden bei uns nicht geduldet. Das bedeutet, solche Pflichtverletzungen können neben den übrigen im Gesetz vorgesehenen Sanktionen auch zu disziplinarischen Konsequenzen in Form von arbeitsrechtlichen Maßnahmen sowie - sofern Bavaria Schaden entstanden ist-  zu Schadensersatzansprüchen führen.

I.2 Ehrlichkeit, Integrität, Respekt und Fairness
Wir respektieren die Würde und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen und gehen offen und ehrlich miteinander und mit unseren Geschäftspartnern um. In der Bavaria stellen wir ein Arbeitsumfeld sicher, das von diesem gegenseitigen Respekt, von Professionalität und von Fairness getragen wird. Ehrlichkeit, Integrität, Respekt und Fairness sind für uns selbstverständlich.

Vielfalt betrachten wir als Mittel zu unserem Erfolg und fördern sie. So können wir ein Höchstmaß an Produktivität, Kreativität und Effizienz erreichen. Benachteiligungen von Menschen, mit denen wir arbeiten, wegen ihrer ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität dulden wir nicht. Deshalb tragen in der Bavaria alle zu einer Atmosphäre respektvollen Miteinanders bei, in der jegliche Art von Diskriminierung oder persönlicher Belästigung ausgeschlossen ist.

I.3 Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung und Gewalt
Respekt und Fairness bedeuten für uns auch, dass es sexuelle Belästigungen und Gewalt am Arbeitsplatz nicht geben darf. Dementsprechend dulden wir weder sexuell motivierte Handlungen und Verhaltensweisen, die unter Strafe stehen (z. B. sexuelle Nötigung; Nachstellung - „Stalking“) noch sexuelle Annäherungsversuche und Übergriffe, die unter Ausnutzung von beruflichen Abhängigkeitsverhältnissen erfolgen oder mit dem Versprechen von beruflichen Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einhergehen. Ebenso wenig tolerieren wir  wiederholte anzügliche Bemerkungen, Witze oder Gesten, z. B. über körperliche Vorzüge oder Schwächen in einem sexuellen Kontext.

Verstöße gegen diesen Grundsatz werden arbeitsrechtlich und disziplinarisch sanktioniert, wenn ein Tatvorwurf nachweisbar ist.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben im Falle einer Belästigung die Möglichkeit zu einem Beratungsgespräch. Dafür steht die Ombudsfrau der Bavaria Film Gruppe, siehe unten VIII, ebenso wie für Hinweise auf Verstöße zur Verfügung.

Unser Informationsblatt zu empfohlenen Reaktionen für Betroffene von sexueller Belästigung und Gewalt steht im Intranet unter >Dokumente>Regelwerke/Richtlinien>Revision und Compliance>Informationen zum Thema sexuelle Belästigung zur Verfügung.

I.4 Vorbildfunktion von Führungskräften
Führungskräfte haben in der Bavaria Vorbildfunktion und sind verantwortlich dafür, dass ihre Mitarbeiter sich im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben verhalten und Verstöße unterbleiben, die durch angemessene Aufsicht hätten verhindert werden können. Unsere Führungskräfte sind verpflichtet, die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben durch ihre Mitarbeiter angemessen zu kontrollieren.

Führungskräfte müssen sich Anerkennung durch ihr einwandfreies und vorbildhaftes persönliches Verhalten, ihre erstklassigen Leistungen, ihre Offenheit und ihre soziale Kompetenz erwerben. Das bedeutet, dass jede Führungskraft im täglichen Geschäft die Bedeutung ethischen Verhaltens und die Einhaltung von Richtlinien hervorheben, sie thematisieren und durch ihren persönlichen Führungsstil fördern muss. Ebenso ist es Aufgabe jeder Führungskraft, klare Ziele zu setzen und sich ihrerseits beispielhaft daran zu halten.

Dies entbindet unsere Mitarbeiter nicht von ihrer Verantwortung für ihr eigenes Verhalten.

I.5 Verantwortung, Teamgeist und Transparenz
Jeder von uns, Führungskraft ebenso wie Mitarbeiter, übernimmt und trägt die Verantwortung für sein Aufgabengebiet und hält sich dabei an die hier niedergelegten Werte.

In der Bavaria gehen wir die Aufgaben und Herausforderungen unserer Geschäftsfelder gemeinsam an, unterstützen uns gegenseitig durch Mitdenken, konstruktive Kritik und Konsensbereitschaft bei der Lösung der anfallenden Probleme und wir stehen loyal zueinander. Dabei tragen wir alle gemeinsam die Verantwortung für das Ansehen unserer Unternehmensgruppe.

Wir setzen auf Transparenz. Bei uns gibt es klare Zuständigkeiten mit klaren Vertretungsbefugnissen durch individuelle Vertretungsregeln.

II. Verhalten im Geschäftsleben

II.1 Wettbewerbs- und Kartellrecht
Die Bavaria nimmt als fairer Partner am Wettbewerb teil, hält sich an das für öffentlich-rechtliche Tochterunternehmen geltende Gebot der Marktkonformität und beachtet die Regeln des Kartellrechts.

Alle Führungskräfte und Mitarbeiter sind zur Einhaltung der Regeln des fairen Wettbewerbs und des Kartellrechts verpflichtet. Sie müssen zur Vermeidung von Rechtsverletzungen stets Rat in Fragen zu wettbewerbs- oder kartellrechtlich möglicherweise relevanten Sachverhalten durch die Rechtsabteilung oder den Compliance-Officer einholen.

II.2 Korruptionsprävention
Wir wollen allein durch die Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen am Markt Erfolg haben, deshalb tolerieren wir korruptes Verhalten nicht, weder bei uns noch bei unseren Geschäftspartnern. Dienstlicher und privater Umgang mit Geschäftspartnern muss daher so gestaltet werden, dass aus dem Verhältnis keine Abhängigkeiten entstehen können.

Dementsprechend beeinflussen wir weder unsere Auftraggeber noch unsere Kunden bei geschäftlichen Entscheidungen durch die Gewährung von Zuwendungen oder Vorteilen und lassen uns genauso wenig selbst durch den Erhalt von Zuwendungen oder Vorteilen beeinflussen.

Unsere Führungskräfte und Mitarbeiter dürfen Einladungen, Geschenke oder sonstige geldwerte Vorteile nur dann annehmen oder vergeben, wenn dies als sozialadäquat anzusehen ist - also der Höflichkeit entspricht, üblich und allgemein billigenswert ist. Zur Erleichterung des Umgangs mit diesem schwierigen Thema haben wir geltende Wertgrenzen festgelegt.

II.3 Erwartungen an Geschäftspartner
Die Bavaria erwartet von ihren Geschäftspartnern, dass sie ihre hier niedergelegten Wertgrundsätze teilen und sich gesetzestreu verhalten. Insbesondere erwartet die Bavaria von ihren Lieferanten, dass sie keine Diskriminierung ihrer Mitarbeiter dulden, sich nicht korrupt verhalten, das Mindestlohngesetz und die Gesetze und internationalen Standards zum Umweltschutz einhalten. Außerdem setzen wir voraus, dass unsere Geschäftspartner dieselben Wertgrundsätze auch in ihrer eigenen Lieferkette umsetzen und einhalten.

III. Vermeidung von Interessenkollisionen

Unsere Führungskräfte und Mitarbeiter sind verpflichtet, ihre geschäftlichen Entscheidungen allein im Interesse von Bavaria und unbeeinflusst von ihren persönlichen Interessen zu treffen.

Sie dürfen weder für ein im Wettbewerb zu Bavaria stehendes Unternehmen noch selbstständig im Wettbewerb zu Bavaria tätig werden.

Führungskräfte und Mitarbeiter dürfen im Namen von Bavaria Geschäfte mit Familienmitgliedern oder mit im gleichen Haushalt lebenden Personen nur abschließen, wenn dazu die schriftliche Zustimmung ihres Vorgesetzten bzw. bei den Geschäftsführern der Bavaria Film GmbH des Aufsichtsrates vorliegt.

IV. Vertraulichkeit und Datenschutz

IV.1 Interne Informationen
Interne Informationen von Bavaria sind grundsätzlich als vertraulich zu betrachten. Informationen über Mitarbeiter, Kunden oder Lieferanten der Bavaria, die nicht öffentlich sind, werden genauso als vertraulich angesehen und werden gemäß den rechtlichen Anforderungen geschützt.

Zu den der Vertraulichkeit unterliegenden Informationen können insbesondere solche über Preise, Umsätze, Gewinne, Zahlen des Berichtswesens oder solche über Entwicklungsvorgänge, avisierte Geschäftsvorgänge oder Inhalte von geplanten Produktionen gehören.

IV.2 Datenschutz
Datenschutz ist ein hohes Gut, das wir ernst nehmen. Alle Führungskräfte und Mitarbeiter werden zum Thema Datenschutz ausführlich geschult. Wir sorgen in der Bavaria dafür, dass personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sicher aufbewahrt und nur unter strengsten Voraussetzungen übertragen werden dürfen. Die technische Absicherung der personenbezogenen Daten vor unberechtigtem Zugriff wird durch hohe Standards gewährleistet.

V. Umwelt

Für die Bavaria sind der Schutz der Umwelt und die Schonung der natürlichen Ressourcen ein wichtiges Ziel. Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit werden durch die Nutzung von regenerativen Energien wie Geothermie, Wasserkraft und Solarenergie erreicht, zudem wird dadurch die Reduzierung des CO2 Ausstoßes unterstützt.

Die Bavaria ist für sich und ihre Kunden um umweltschonende klimaneutrale Produktionsmethoden bemüht, die sie stets fortentwickelt; sie geht mit natürlichen Ressourcen verantwortungsvoll um, kümmert sich um die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen und arbeitet stets an der Verbesserung der eigenen Ökobilanz.

Ziel ist es, ressourcenschonendes und umweltbewusstes Denken und Handeln unternehmensweit vor und hinter der Kamera zu verankern. Alle Führungskräfte und Mitarbeiter müssen durch ihr eigenes Verhalten dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen.

VI. Arbeitssicherheit

Die Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitern und Führungskräften ebenso wie von Besuchern hat bei uns höchste Priorität. Das Sicherheitsmanagement und die technische Planung von Arbeitsplätzen und Produktionsstätten sind dafür ebenso wichtig wie das persönliche Verhalten des Einzelnen im Arbeitsalltag.

Ein sicheres Umfeld ist vom Zutun aller Beteiligter abhängig. Jeder ist deshalb mitverantwortlich und verpflichtet, Bavaria im Bestreben um sichere Arbeitsbedingungen und angemessene Vorsorge gegen Unfallgefahren zu unterstützen.

VII. Geltungsbereich

Dieser Verhaltenskodex gilt für die Bavaria Film GmbH und deren Mehrheitsbeteiligungen.

VIII. Ansprechpartner und Hinweispflicht

Führungskräfte und Mitarbeiter sind gehalten, Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex oder gegen andere rechtliche Vorgaben unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeigen sind an die externe Ombudsfrau, Frau Rechtsanwältin Stephanie Dörrenberg, oder die Compliance-Officerin Silke Naaf zu richten, die auch für Fragen zum Umgang mit diesem Verhaltenskodex und dessen  Auslegung zur Verfügung stehen.
 

Zu den wesentlichen Aufgaben von Frau Dörrenberg als externe Ombudsfrau gehört es, die Hinweise vertraulich entgegenzunehmen und Hinweisgeber dadurch zu schützen, dass diese Vertraulichkeit gewahrt bleibt. Die Identität von Hinweisgebern darf daher nur dann preisgegeben werden, wenn die Hinweisgeber dem ausdrücklich zustimmen.

Verhaltenskodex für Lieferantinnen und Lieferanten

Geltungsbereich / Vorwort

Die Bavaria Film GmbH und alle Unternehmen, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist und/oder welche ein verbundenes Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG darstellen (im Folgenden gemeinsam als "Bavaria Film Gruppe" bezeichnet) haben sich einen Verhaltenskodex gegeben. Dieser Kodex beinhaltet die Werte und Prinzipien, die Grundlage für das Handeln sowohl innerhalb der Unternehmensgruppe als auch gegenüber Lieferant:innen und der Öffentlichkeit bilden.

Die Einhaltung dieser Werte und Prinzipien erwartet die Bavaria Film Gruppe auch von ihren Lieferantinnen und Lieferanten, weswegen der nachfolgende Verhaltenskodex mit diesen vereinbart wird.

Lieferantinnen und Lieferanten im Sinne dieses Verhaltenskodex sind alle nicht zur Bavaria Film Gruppe gehörenden Unternehmen, von denen Lieferungen oder Leistungen bezogen werden.

Dieser Verhaltenskodex definiert die Grundsätze und Anforderungen der Bavaria Film Gruppe in Hinblick auf Menschen und Umwelt.

Die Lieferantinnen und Lieferanten der Bavaria Film Gruppe erklären jeweils:

1. Soziale Verantwortung

1.1 Ausschluss von Zwangsarbeit

Es wird sichergestellt, dass alle international anerkannten Menschenrechte eingehalten werden. Das heißt, dass durch einen Lieferanten oder eine Lieferantin alle zumutbaren Anstrengungen erfolgen, um die Unversehrtheit von Leben und Gesundheit aller Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Insbesondere werden weder Sklaverei oder Zwangsarbeit genutzt, noch dazu beigetragen oder unterstützt.

1.2 Verbot der Kinderarbeit

Es werden keine Mitarbeitenden, deren Tätigkeit einem Verbot von Kinderarbeit unterliegen, eingestellt. Das Mindestalter von 15 Jahren (sofern keine Vollzeitschulpflicht mehr besteht) zur Aufnahme einer Tätigkeit wird eingehalten.

1.3 Faire Entlohnung

Es werden alle anwendbaren Entgelt- und Vergütungsbestimmungen eingehalten, insbesondere in Bezug auf Mindestlöhne.

1.4 Faire Arbeitszeit, Gesundheitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz

In Übereinstimmung mit allen anwendbaren gesetzlichen und ggf. einschlägigen internationalen Vorgaben für die Sicherstellung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz wird für sichere Arbeitsbedingungen gesorgt.

Die jeweils anwendbaren Arbeitszeitbestimmungen werden eingehalten.

1.5 Vereinigungsfreiheit

Für die Mitarbeitenden besteht das unbeschränkte Recht, Gewerkschaften zu gründen und/oder bestehenden Gewerkschaften beizutreten sowie sich an Tarifverhandlungen zu beteiligen. Die Gründung von oder der Beitritt in Gewerkschaften wird nicht erschwert. Weder werden Mitarbeitende, die Gewerkschaftsmitglieder sind, benachteiligt noch bevorzugt.

1.6 Diskriminierungsverbot

Die Gleichbehandlung von Mitarbeitenden wird ungeachtet von Nationalität, sozialer oder ethnischer Herkunft, Nationalität, politischer Zugehörigkeit, Gesundheitsstatus und Behinderungen, sexueller Identität und Orientierung, religiöser oder weltanschaulichen Überzeugung sowie Geschlecht oder Alter eingehalten.

1.7 Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen

Es wird in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Normen und internationalen Standards in Bezug auf die Umwelt gehandelt. Die Lieferantinnen und Lieferanten leisten ihren Beitrag, Umweltverschmutzung zu minimieren und Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern.

1.8 Beschwerdemechanismen

Den eigenen Mitarbeitenden wird ermöglicht, rechtliche oder ethische Probleme und Bedenken vorzubringen, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen.

1.9 Umgang mit Konfliktmineralien

Es werden angemessene Maßnahmen ergriffen, um eine Verarbeitung oder den Einsatz von Rohstoffen zu vermeiden, die aus Konflikt- und Risikogebieten stammen und zu Menschenrechtsverletzungen, Korruption, der Finanzierung von bewaffneten Gruppen oder ähnlichen negativen Auswirkungen beitragen.

2. Ökologische Verantwortung

Es wird in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Normen und internationalen Standards in Bezug auf die Umwelt gehandelt. Die Lieferantinnen und Lieferanten leisten ihren Beitrag, Umweltverschmutzung zu minimieren, den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern. Weiterhin setzen sie sich für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ein.

Jede Lieferantin und jeder Lieferant versucht, die Umwelt bestmöglich zu entlasten sowie Emissionen und (chemischen) Abfall zu vermeiden. Sie gehen zudem verantwortungsvoll und sorgfältig mit Chemikalien und Schadstoffen aller Art entlang der Lieferkette um.

3. Ethisches Geschäftsverhalten

3.1 Fairer Wettbewerb

Die Lieferantinnen und Lieferanten gewährleisten, dass in Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Wettbewerbsgesetzen gehandelt wird und dass eine Teilnahme an Preisabsprachen, Aufteilungen von Märkten oder Kunden, Marktabsprachen oder Angebotsabsprachen nicht stattfindet. Es wird gewährleistet, dass die Geschäftspraktiken mit geltendem Kartell- oder Wettbewerbsrecht vereinbar sind.

Intern und gegenüber der Bavaria Film Gruppe sind alle Interessenskonflikte zu vermeiden und/oder offenzulegen, die Geschäftsbeziehungen beeinflussen könnten und bereits den Anschein solcher Interessenkonflikte zu vermeiden.

3.2 Vertraulichkeit / Datenschutz

Personenbezogene Daten werden vollumfänglich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, z.B. Datenschutz-Grundverordnung oder Bundesdatenschutzgesetz, verarbeitet. Es wird hierbei sichergestellt, dass die Vertraulichkeit personenbezogener Daten (insbesondere nach Art. 5 Abs. 1 lit. f) und Art. 32 DSGVO) gewahrt wird und das Recht jeder natürlichen Person auf informationelle Selbstbestimmung geschützt wird.

Daneben wird dafür Sorge getragen, dass über vertrauliche Geschäftsinformationen oder Geschäftsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit den Geschäftsaktivtäten mit der Bavaria Film Gruppe zur Kenntnis gelangen, strengstes Stillschweigen bewahrt wird, und dass diese nicht in unzulässiger Weise verwendet oder gegenüber Dritten offengelegt werden.

3.3 Geistiges Eigentum

Geistige Eigentumsrechte anderer werden vollumfänglich respektiert und nicht widerrechtlich verwendet.

3.4 Integrität / Bestechung, Vorteilnahme

Es wird keine Form von Korruption oder Bestechung toleriert und sich weder direkt noch indirekt daran beteiligt. Ebenso werden Regierungsbeamtinnen oder -beamten oder privatwirtschaftlichen Gegenparteien keine Zuwendungen angeboten, gewährt oder versprochen, um offizielle Handlungen zu beeinflussen oder einen unlauteren Vorteil zu erreichen. Dies beinhaltet auch den Verzicht auf die Gewährung und Annahme unzulässiger Beschleunigungszahlungen.

Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung wird weder direkt noch indirekt gefördert.

Umsetzung der Anforderungen

Die Lieferantinnen und Lieferanten unternehmen alle erforderlichen und angemessenen Maßnahmen, um zu erreichen, dass ihre jeweiligen Lieferantinnen und Lieferanten wiederum die Grundprinzipien dieses Verhaltenskodex einhalten.

Grundsatzerklärung

Wir, die Unternehmen der Bavaria Film Gruppe, sehen uns als Unternehmensgruppe, die auch international aktiv ist, in der Verantwortung, auf eine Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage entlang unseren Lieferketten hinzuwirken und die Geschäftsbeziehungen für nachhaltige Entwicklung sozial zu gestalten. Die Anerkennung und die Achtung von Menschenrechten sind dabei seit jeher von zentraler Bedeutung. Mit dieser Grundsatzerklärung möchten wir sowohl unsere traditionellen Werte als auch unsere zukünftige Verantwortung zum Ausdruck bringen.

Wie definieren wir unsere Anforderungen?

Um unserem Anspruch als Unternehmensgruppe der Anerkennung und Achtung der internationalen Menschenrechte gerecht zu werden, wurden in der Bavaria Film Gruppe Leitlinien implementiert, die unsere Haltung für uns und für unsere Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner ausdrücken.

Diese Leitlinien sollen als Grundlage unseres täglichen Handelns für unsere eigenen Mitarbeitenden sowie Lieferantinnen und Lieferanten dienen, daneben aber auch die Beschäftigten in unseren Lieferketten, weitere Dienstleisterinnen und Dienstleister sowie Kundinnen und Kunden in den Fokus rücken. Auf Konzernebene handelt es sich insbesondere um unseren besonderen Verhaltenskodex für Lieferantinnen und Lieferanten, der unsere Erwartungen an unsere Lieferantinnen und Lieferanten in Hinblick auf Sozialstandards, Regeln zu Umweltschutz aber auch Arbeitssicherheit definiert.

Daneben haben wir einen allgemeinen Verhaltenskodex implementiert, der den Mitarbeitenden der Bavaria Film Gruppe sowie unseren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern als Orientierung für ein verantwortungsvolles Handeln dient. In diesem Verhaltenskodex fassen wir die grundlegenden Werte und Prinzipien zusammen, für die wir stehen und setzen ethische, soziale und ökologische Standards fest.

Wie setzen wir unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten um?

Sorgfalt in Bezug auf Menschenrechte und unsere Umwelt ist ein fortlaufender Prozess. Wir unterziehen daher unsere eigenen Geschäftsbereiche, aber auch unsere Lieferkette einer Risikoanalyse zur Identifizierung potenzieller Risiken und unter Umständen tatsächlich eingetretener Verstöße.

Die Gesamtverantwortung für die Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten trägt die Geschäftsführung.

Für die operative Umsetzung haben wir als ersten Schritt unser bestehendes Risiko-Management-System (RMS) um menschenrechtliche und ökologische Risiken erweitert und Risikomanagement-Prozesse implementiert. Diese werden in einem eigenen Risikohandbuch, welches Aufgaben und Verantwortlichkeiten regelt, beschrieben. Mithilfe des Handbuches soll das Ziel umgesetzt werden, eine systematische und frühzeitige Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Kontrolle bestandsgefährdender sowie weiterer wesentlicher Risiken zu ermöglichen. Bei der Risikoanalyse überprüfen wir sowohl unsere eigenen Geschäftsbereiche (Filmproduktion, Licensing/Content Distribution, Immobilienverwaltung und Studiobetrieb) als auch unsere Lieferketten anhand unser Lieferantinnen und Lieferanten. Bei unseren unmittelbaren Lieferantinnen und Lieferanten überprüfen wir zunächst, ob es sich aufgrund länder- oder branchenspezifische Hintergründe um Risiko-Lieferantinnen und -Lieferanten handelt. Wurden eben solche identifiziert, werden weitere Informationen bei diesen abgefragt, etwa über Fragebögen, um eine konkrete Risikoidentifizierung- und bewertung durchführen zu können. Die Risikoanalyse wird mindestens einmal pro Geschäftsjahr durchgeführt, daneben aber auch anlassbezogen.

Bei der Risikoanalyse werden wir unter anderem von unserem Risikomanagement als auch unserem Human Rights Officer (Menschenrechtsbeauftragte) unterstützt. Aufgaben des Human Rights Officers sind insbesondere die Überprüfung der Risikoanalyse, der Angemessenheit von etwaig erforderlichen Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen sowie die Vornahme der jährlichen und bei Bedarf auch anlassbezogenen Berichterstattung. Darüber hinaus tauscht sich unser Human Rights Officer quartalsweise mit der Geschäftsleitung aus, um über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten zu berichten.

So können wir geeignete Maßnahmen ableiten und ergreifen, um etwaigen identifizierten Risiken vorzubeugen und diese Risiken abzustellen oder mindestens zu reduzieren.

In unserer – auch – menschenrechtsbezogenen Risikoanalyse priorisieren wir die sogenannten schwerwiegenden Risiken, also Menschenrechtsthemen, die die schwerwiegendsten Auswirkungen auf potenziell Betroffene unseres unternehmerischen Handelns (z. B. Beschäftigte in unserem Konzernverbund, in der Lieferkette, Kundinnen und Kunden etc.) haben. Darüber hinaus legen wir aber auch einen Schwerpunkt auf ökologische Risiken, insbesondere Umweltverschmutzung.

Die Bavaria Film Gruppe hält die Vermittlung von Wissen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Lieferkette, für einen zentralen Angelpunkt für die Vermeidung von menschenrechtlichen Risiken. Deshalb engagieren wir uns unter anderem mit Trainings und Weiterbildungsmaßnahmen für unsere Mitarbeitenden, insbesondere in der Beschaffung, und möchten diese anlassbezogen auch in unserer Lieferkette anbieten.

Unser Beschwerdeverfahren

Wir sind uns dessen bewusst, dass es trotz großer Sorgfalt in Bezug auf Menschenrechte zu Verstößen kommen kann. Grundlegend ist für uns daher die Etablierung von Beschwerdemechanismen, einerseits als Indikator zur Erfassung der Risiken und andererseits um tatsächliche Verstöße dort, wo sie stattfinden, aufzudecken und Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Unser Hinweisgebersystem stellt für alle mit der Bavaria Film Gruppe verbundenen Menschen – ganz gleich ob Mitarbeitende, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner, Lieferantinnen und Lieferanten oder Kundinnen und Kunden – die Möglichkeit dar, Compliance-Verstöße zu melden.

Für die Meldung von begründeten Verdachtsfällen auf Compliance-Verstöße steht allen Mitarbeitenden, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner, Lieferantinnen und Lieferanten oder Kundinnen und Kunden der Compliance Officer der Bavaria Film Gruppe unter Tel: +49 89 6499 2473 oder per Mail unter compliance@bavaria-film.de zur Verfügung.

Darüber hinaus kann sich jede und jeder im Verdachtsfalle an die Ombudsfrau der Bavaria Film Gruppe, die durch eine externe Rechtsanwältin gestellt wird, unter Tel. +49 152 28503689 oder per Mail unter ombudsstelle@bavaria-film.de wenden.

Durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und das anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht ist sichergestellt, dass die Identität von hinweisgebenden Personen geschützt ist. Nur mit Zustimmung der hinweisgebenden Personen werden Hinweise an die zuständigen Compliance-Einheiten innerhalb der Bavaria Film Gruppe übermittelt.

Die Ombudsfrau dient als Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und Beschwerdestelle nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Ausblick

Da sich sowohl die Welt als auch unser marktspezifisches Umfeld stetig ändern, überprüfen wir kontinuierlich unsere Risikoeinschätzung und Maßnahmen. Auch unsere Prozesse, die vorliegende Grundsatzerklärung und unsere Kommunikation unterziehen wir einem regelmäßigen Review und passen sie bei Bedarf an sich ändernde Begebenheiten an.

Nachwuchsförderung

Förderpreis Neues Deutsches Kino

Die Verleihung eines Förderpreises für Nachwuchsleistungen junger Filmschaffender hat für uns eine lange Tradition. Zwischen 2002 und 2011 gehörten wir zu den Preisstiftern des Förderpreis Deutscher Film. Seit 2012 sind wir als Preisstifter am Förderpreis Neues Deutsches Kino beteiligt. Dieser wird jährlich zweimal, im Rahmen des Filmfests München und auf den Hofer Filmtagen, verliehen und ist mit 70.000 Euro einer der höchstdotierten Preise für den deutschen Film-Nachwuchs.

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Umwelt

Ökologische Themen wie Umwelt- und Klimaschutz sind aus der heutigen Unternehmenswelt nicht mehr wegzudenken. Dies gilt auch für die Bavaria Film. Der Name unseres Standorts Grünwald, gelegen inmitten des Perlacher Forsts im Süden von München, ist für uns Programm und zugleich Verpflichtung, unseren Beitrag zum Umweltschutz zu leisten – direkt vor unserer Haustür und darüber hinaus. Unser Ziel ist es, ressourcenschonendes und umweltbewusstes Denken und Handeln unternehmensweit vor und hinter der Kamera zu verankern. Dabei sind wir im Sinne der Green Economy davon überzeugt, dass Ökologie und Ökonomie nicht im Widerspruch zueinander stehen. Ökologisches Handeln verschafft uns vielmehr einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Filmunternehmen.

Am Medienstandort Geiselgasteig übernehmen wir mit einer Reihe von Maßnahmen ökologische Verantwortung für Vergangenheit und Zukunft. So kümmern wir uns um eine umweltgerechte Entsorgung von Abfällen. Ebenso haben wir unsere eigene Energiewende geschafft – innerhalb von nur knapp drei Jahren: Die Verbrauchsmengen von Erdgas, Diesel, Kältemittel und Wasser konnten seit 2011 signifikant verringert werden. Die Wärmeversorgung wurde von Gas auf Geothermie umgestellt. Der gesamte Stromverbrauch wird ausschließlich auf Basis regenerativer Energie aus 100 Prozent Wasserkraft bezogen. Zudem wurden alte Klimaanlagen durch neue, zeitgemäße Anlagen ersetzt. Auf diese Weise ist der von der anerkannten Klimaschutzberatung ClimatePartner ermittelte Wert für den ökologischen Fußabdruck (Corporate Carbon Footprint) von 2011 auf 2014 um fast 97,5 Prozent gesunken. Wir setzen damit beim Thema Green Production in der Filmbranche Maßstäbe.

Die von ClimatePartner erfassten Werte im Einzelnen: Der Verbrauch von Erdgas hat sich seit 2011 von etwa 7,9 Millionen Kilowattstunden auf rund 423.000 Kilowattstunden verringert (-94,7%). Wurden 2011 noch fast 14.000 Liter Diesel verfahren, waren es 2014 nur noch rund 7.000 (-48%). Der Kältemittelverbrauch sank von 4,7 Kilogramm auf 2,2 Kilogramm (-53,8%). Der Stromverbrauch verringerte sich um 20 Prozent von etwa 8 Millionen Kilowattstunden auf etwa 6,5 Millionen Kilowattstunden. Der Wasserverbrauch sank von etwa 43.000 Kubikmeter auf rund 22.000 Kubikmeter um rund 49 Prozent.

Zum Bericht zur ökologischen Nachhaltigkeit der Bavaria Film Gruppe